Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Laubinger Veranstaltungstechnik
Inhaber: Marcel Laubinger
Minister-Stüve-Straße 3 · 30449 Hannover
Tel.: 0170 49 80 592 · marcel@laubinger.me
www.laubinger.me

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Laubinger Veranstaltungstechnik – nachfolgend „Vermieter“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Mieter“ – über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder über Kleinanzeigen zustande kommt.

2. Vertragsschluss / Anfragen über den Online-Shop

Die Darstellung von Leistungen, Sets und Produkten auf der Website sowie im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern ausschließlich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter dem Mieter ein individuelles Angebot unterbreitet und dieses vom Mieter schriftlich bestätigt wird (E-Mail genügt).

3. Leistungen

Der Vermieter erbringt insbesondere die Vermietung von Ton-, Licht-, Video-, Bühnen- und Riggingtechnik sowie Lieferung, Auf- und Abbau und technische Betreuung, sofern vereinbart. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell bestätigten Angebot.

4. Mietdauer & Nutzungszeiten

Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Technik und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe. Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und Zweck gestattet. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

5. Preise, Zahlung & Kaution

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Privatkunden zahlen per Vorkasse vor Leistungsbeginn. Geschäftskunden zahlen auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln, vor Diebstahl, Feuchtigkeit und Beschädigung zu schützen und nur sachgemäß zu bedienen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Eine Weitergabe oder Untervermietung ist unzulässig.

7. Haftung

Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen und unsachgemäße Nutzung während der Mietdauer. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Schäden, Reparaturen & Ersatz

Beschädigte Geräte werden auf Kosten des Mieters repariert. Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Normale Abnutzung ist ausgenommen.

9. Gewährleistung

Die Technik wird in funktionsfähigem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

10. Stornierung

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 %. 29–15 Tage: 50 %. 14–5 Tage: 75 %. Ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes.

11. Auf- und Abbau

Der Veranstaltungsort muss rechtzeitig zugänglich sein. Stromanschlüsse, Aufbauflächen und sichere Bedingungen müssen bereitstehen. Wartezeiten oder Mehraufwand gehen zulasten des Mieters.

12. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Bereits entstandene Kosten können anteilig berechnet werden.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.laubinger.me.

14. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover, soweit zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang: Ergänzende Regelungen (branchenüblich)

Stromversorgung & Location:
Du stellst sicher, dass vor Ort eine geeignete und sichere Stromversorgung vorhanden ist. Für Ausfälle oder Schäden durch unzureichende Stromversorgung, ungeeignete Anschlüsse oder örtliche Gegebenheiten (z. B. fehlende Absicherung, Nässe, fehlende Tragfähigkeit) übernehmen wir keine Haftung.

Outdoor / Wetter:
Bei Outdoor-Veranstaltungen sorgst du für wettergeschützten Betrieb (z. B. Überdachung, Spritzwasserschutz) sowie einen sicheren Standort. Wenn Witterung die sichere Nutzung gefährdet, kann der Betrieb aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden.

Versicherung:
Eine Veranstaltungshaftpflicht wird empfohlen. Auf Wunsch kannst du das Material gegen Schäden/Diebstahl versichern.

Marken- & Produktnamen:
Genannte Marken- und Produktnamen dienen nur der Beschreibung/Kompatibilität; Rechte liegen bei den jeweiligen Inhabern.

Stand: 14.01.2026